Welche Betriebskosten darf ich umlegen?
Die 17 Betriebskostenarten der BetrKV, in klaren Worten erklärt und mit Quelle zum Nachprüfen. So wissen Sie, was auf den Mieter darf und was nicht.
- Grundsteuer Ja. Die Grundsteuer ist eine umlagefähige Betriebskostenart und kann vollständig auf die Mieter verteilt werden. umlagefähig
- Wasserversorgung Ja. Wasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete und die Wartung von Wasserzählern sind umlagefähig. umlagefähig
- Entwässerung Ja. Die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser sowie der Betrieb einer Entwässerungsanlage sind umlagefähig. umlagefähig
- Heizung Ja, aber nur verbrauchsabhängig: Die Heizkostenverordnung schreibt vor, 50 bis 70 % nach erfasstem Verbrauch zu verteilen. bedingt umlagefähig
- Warmwasser Ja, ebenfalls verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung. bedingt umlagefähig
- Aufzug Ja. Betrieb, Strom, Wartung und Prüfung des Aufzugs sind umlagefähig, Reparaturen jedoch nicht. umlagefähig
- Straßenreinigung & Müll Ja. Straßenreinigung, Winterdienst und Müllabfuhr sind umlagefähig. umlagefähig
- Gebäudereinigung Ja. Die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile und die Ungezieferbekämpfung sind umlagefähig. umlagefähig
- Gartenpflege Ja, wenn die Gartenfläche den Mietern zugänglich ist, auch wenn nicht jeder sie nutzt. umlagefähig
- Beleuchtung Ja. Der Strom für die Beleuchtung gemeinschaftlicher Bereiche ist umlagefähig. umlagefähig
- Schornsteinreinigung Ja, soweit die Kehrgebühren nicht schon in den Heizkosten enthalten sind. umlagefähig
- Sach- & Haftpflichtversicherung Ja. Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude sind umlagefähig. umlagefähig
- Hauswart Ja, aber nur der Anteil für Betriebstätigkeiten, nicht für Verwaltung oder Reparaturen. bedingt umlagefähig
- Antenne & Kabel Eingeschränkt: Seit Juli 2024 sind laufende Entgelte für Kabel-TV grundsätzlich nicht mehr über die Betriebskosten umlagefähig. bedingt umlagefähig
- Wäschepflege Ja. Strom, Wartung und Pflege gemeinschaftlicher Wäscheeinrichtungen sind umlagefähig. umlagefähig
- Sonstige Betriebskosten Nur wenn sie im Mietvertrag konkret benannt sind. Eine pauschale Klausel reicht nicht. bedingt umlagefähig
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.