umlagefähig § 2 Nr. 13 BetrKV
Darf ich die Gebäudeversicherung umlegen?
Kurz gesagt
Ja. Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude sind umlagefähig.
Im Detail
Umlagefähig sind die Beiträge zu Sachversicherungen (Feuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden) und zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (§ 2 Nr. 13 BetrKV).
Eine Rechtsschutz- oder Mietausfallversicherung des Vermieters gehört nicht dazu.
Übliche Verteilung
Nach Wohnfläche.
Sparen Sie sich die Recherche.
Pfenniggenau setzt jede dieser Regeln automatisch korrekt um, mit Rechenweg und Rechtsgrundlage an jeder Position.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.