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umlagefähig § 2 Nr. 13 BetrKV

Darf ich die Gebäudeversicherung umlegen?

Kurz gesagt

Ja. Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude sind umlagefähig.

Im Detail

Umlagefähig sind die Beiträge zu Sachversicherungen (Feuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden) und zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (§ 2 Nr. 13 BetrKV).

Eine Rechtsschutz- oder Mietausfallversicherung des Vermieters gehört nicht dazu.

Übliche Verteilung

Nach Wohnfläche.

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Abrechnung erstellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.

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