Was sind sonstige Betriebskosten und darf ich sie umlegen?
Kurz gesagt
Nur wenn sie im Mietvertrag konkret benannt sind. Eine pauschale Klausel reicht nicht.
Im Detail
Sonstige Betriebskosten sind laufende Kosten, die in den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind, etwa Dachrinnenreinigung, Wartung von Rauchwarnmeldern oder die Pflege einer Lüftungsanlage (§ 2 Nr. 17 BetrKV).
Sie sind nur umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich und konkret als umlagefähige Position genannt sind. Ein allgemeiner Verweis auf „sonstige Betriebskosten“ genügt nach der Rechtsprechung nicht.
Übliche Verteilung
Je nach Position, meist nach Wohnfläche.
Worauf Sie achten sollten
Ohne konkrete Benennung im Mietvertrag ist die Umlage unwirksam.
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.