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umlagefähig § 2 Nr. 9 BetrKV

Darf ich die Kosten der Gebäudereinigung umlegen?

Kurz gesagt

Ja. Die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile und die Ungezieferbekämpfung sind umlagefähig.

Im Detail

Umlagefähig ist die Reinigung der von allen Bewohnern genutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche) sowie die Ungezieferbekämpfung (§ 2 Nr. 9 BetrKV).

Reinigen die Mieter selbst nach einem Putzplan, entstehen keine umlagefähigen Kosten.

Übliche Verteilung

Nach Wohnfläche oder Einheiten.

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Abrechnung erstellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.

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