umlagefähig § 2 Nr. 9 BetrKV
Darf ich die Kosten der Gebäudereinigung umlegen?
Kurz gesagt
Ja. Die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile und die Ungezieferbekämpfung sind umlagefähig.
Im Detail
Umlagefähig ist die Reinigung der von allen Bewohnern genutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche) sowie die Ungezieferbekämpfung (§ 2 Nr. 9 BetrKV).
Reinigen die Mieter selbst nach einem Putzplan, entstehen keine umlagefähigen Kosten.
Übliche Verteilung
Nach Wohnfläche oder Einheiten.
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.