umlagefähig § 2 Nr. 16 BetrKV
Darf ich die Kosten der Waschküche umlegen?
Kurz gesagt
Ja. Strom, Wartung und Pflege gemeinschaftlicher Wäscheeinrichtungen sind umlagefähig.
Im Detail
Umlagefähig sind die Betriebskosten gemeinschaftlicher Wäscheeinrichtungen: Strom, Wartung, Reinigung und Pflege der Geräte (§ 2 Nr. 16 BetrKV).
Nimmt der Vermieter pro Waschgang ein Entgelt, sind diese Einnahmen gegenzurechnen.
Übliche Verteilung
Nach Verbrauch (Münz-/Zählersystem) oder Einheiten.
Sparen Sie sich die Recherche.
Pfenniggenau setzt jede dieser Regeln automatisch korrekt um, mit Rechenweg und Rechtsgrundlage an jeder Position.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.