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umlagefähig § 2 Nr. 16 BetrKV

Darf ich die Kosten der Waschküche umlegen?

Kurz gesagt

Ja. Strom, Wartung und Pflege gemeinschaftlicher Wäscheeinrichtungen sind umlagefähig.

Im Detail

Umlagefähig sind die Betriebskosten gemeinschaftlicher Wäscheeinrichtungen: Strom, Wartung, Reinigung und Pflege der Geräte (§ 2 Nr. 16 BetrKV).

Nimmt der Vermieter pro Waschgang ein Entgelt, sind diese Einnahmen gegenzurechnen.

Übliche Verteilung

Nach Verbrauch (Münz-/Zählersystem) oder Einheiten.

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Abrechnung erstellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.

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