Alle Betriebskostenarten
umlagefähig § 2 Nr. 10 BetrKV

Darf ich die Gartenpflege auf den Mieter umlegen?

Kurz gesagt

Ja, wenn die Gartenfläche den Mietern zugänglich ist, auch wenn nicht jeder sie nutzt.

Im Detail

Die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, von Spielplätzen, Zugängen und Zufahrten ist umlagefähig (§ 2 Nr. 10 BetrKV).

Entscheidend ist die Nutzungsmöglichkeit, nicht die tatsächliche Nutzung: Auch Mieter, die den Garten nie betreten, können beteiligt werden, solange die Fläche nicht ausschließlich dem Vermieter vorbehalten ist.

Übliche Verteilung

Nach Wohnfläche.

Worauf Sie achten sollten

Die Neuanlage eines Gartens ist Instandsetzung und damit nicht umlagefähig. Umlagefähig ist nur die laufende Pflege.

Sparen Sie sich die Recherche.

Pfenniggenau setzt jede dieser Regeln automatisch korrekt um, mit Rechenweg und Rechtsgrundlage an jeder Position.

Abrechnung erstellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.

Weitere Kostenarten