Darf ich die Gartenpflege auf den Mieter umlegen?
Kurz gesagt
Ja, wenn die Gartenfläche den Mietern zugänglich ist, auch wenn nicht jeder sie nutzt.
Im Detail
Die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, von Spielplätzen, Zugängen und Zufahrten ist umlagefähig (§ 2 Nr. 10 BetrKV).
Entscheidend ist die Nutzungsmöglichkeit, nicht die tatsächliche Nutzung: Auch Mieter, die den Garten nie betreten, können beteiligt werden, solange die Fläche nicht ausschließlich dem Vermieter vorbehalten ist.
Übliche Verteilung
Nach Wohnfläche.
Worauf Sie achten sollten
Die Neuanlage eines Gartens ist Instandsetzung und damit nicht umlagefähig. Umlagefähig ist nur die laufende Pflege.
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.