bedingt umlagefähig § 2 Nr. 5 BetrKV
Darf ich die Warmwasserkosten umlegen?
Kurz gesagt
Ja, ebenfalls verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung.
Im Detail
Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgung sind umlagefähig (§ 2 Nr. 5 BetrKV) und werden wie die Heizung nach der Heizkostenverordnung verteilt.
Bei verbundenen Anlagen müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser zunächst rechnerisch getrennt werden, bevor verteilt wird.
Übliche Verteilung
Nach erfasstem Warmwasserverbrauch (50–70 %) und Wohnfläche (Grundkosten).
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.