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bedingt umlagefähig § 2 Nr. 5 BetrKV

Darf ich die Warmwasserkosten umlegen?

Kurz gesagt

Ja, ebenfalls verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung.

Im Detail

Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgung sind umlagefähig (§ 2 Nr. 5 BetrKV) und werden wie die Heizung nach der Heizkostenverordnung verteilt.

Bei verbundenen Anlagen müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser zunächst rechnerisch getrennt werden, bevor verteilt wird.

Übliche Verteilung

Nach erfasstem Warmwasserverbrauch (50–70 %) und Wohnfläche (Grundkosten).

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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.

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