Alle Betriebskostenarten
umlagefähig § 2 Nr. 1 BetrKV

Darf ich die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?

Kurz gesagt

Ja. Die Grundsteuer ist eine umlagefähige Betriebskostenart und kann vollständig auf die Mieter verteilt werden.

Im Detail

Die Grundsteuer, die die Gemeinde für das Grundstück erhebt, gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten und ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig.

Voraussetzung ist wie bei allen Betriebskosten, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde, in der Regel über eine Klausel, nach der der Mieter die Betriebskosten im Sinne der BetrKV trägt.

Übliche Verteilung

Üblich ist die Verteilung nach Wohnfläche. Bei gemischt genutzten Gebäuden kann ein Vorwegabzug für Gewerbe nötig sein.

Worauf Sie achten sollten

Senkt das Finanzamt die Grundsteuer rückwirkend, müssen Sie zu viel umgelegte Beträge erstatten.

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Abrechnung erstellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.

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