umlagefähig § 2 Nr. 8 BetrKV
Darf ich Straßenreinigung und Müllbeseitigung umlegen?
Kurz gesagt
Ja. Straßenreinigung, Winterdienst und Müllabfuhr sind umlagefähig.
Im Detail
Hierzu zählen die Gebühren der öffentlichen Straßenreinigung und Müllabfuhr sowie die Kosten einer privat beauftragten Reinigung, des Winterdienstes und des Betriebs von Müllanlagen (§ 2 Nr. 8 BetrKV).
Erträge aus der Mülltrennung oder Verwertung sind gegenzurechnen.
Übliche Verteilung
Müll oft nach Personen oder Behältervolumen, Straßenreinigung nach Wohnfläche.
Sparen Sie sich die Recherche.
Pfenniggenau setzt jede dieser Regeln automatisch korrekt um, mit Rechenweg und Rechtsgrundlage an jeder Position.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.