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umlagefähig § 2 Nr. 8 BetrKV

Darf ich Straßenreinigung und Müllbeseitigung umlegen?

Kurz gesagt

Ja. Straßenreinigung, Winterdienst und Müllabfuhr sind umlagefähig.

Im Detail

Hierzu zählen die Gebühren der öffentlichen Straßenreinigung und Müllabfuhr sowie die Kosten einer privat beauftragten Reinigung, des Winterdienstes und des Betriebs von Müllanlagen (§ 2 Nr. 8 BetrKV).

Erträge aus der Mülltrennung oder Verwertung sind gegenzurechnen.

Übliche Verteilung

Müll oft nach Personen oder Behältervolumen, Straßenreinigung nach Wohnfläche.

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Abrechnung erstellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.

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