umlagefähig § 2 Nr. 12 BetrKV
Darf ich die Schornsteinreinigung umlegen?
Kurz gesagt
Ja, soweit die Kehrgebühren nicht schon in den Heizkosten enthalten sind.
Im Detail
Die Kehrgebühren des Schornsteinfegers und Immissionsmessungen sind umlagefähig (§ 2 Nr. 12 BetrKV).
Sind diese Kosten bereits in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt, dürfen sie nicht zusätzlich angesetzt werden.
Übliche Verteilung
Nach Wohnfläche.
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.