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umlagefähig § 2 Nr. 12 BetrKV

Darf ich die Schornsteinreinigung umlegen?

Kurz gesagt

Ja, soweit die Kehrgebühren nicht schon in den Heizkosten enthalten sind.

Im Detail

Die Kehrgebühren des Schornsteinfegers und Immissionsmessungen sind umlagefähig (§ 2 Nr. 12 BetrKV).

Sind diese Kosten bereits in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt, dürfen sie nicht zusätzlich angesetzt werden.

Übliche Verteilung

Nach Wohnfläche.

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Abrechnung erstellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihr Mietvertrag.

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